Unterhaltsvorschuss
Gewährung von Unterhaltsleistungen an alleinerziehende Elternteile, wenn der/die Unterhaltsverpflichtete keinen Unterhalt oder weniger als 180,--€ für Kinder vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 12. Lebensjahr bzw. 133,--€ für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr zahlt.
Ihre Ansprechpartner/innen in der Kreisverwaltung für Ihre Anträge auf Unterhaltsvorschuss sind:
A
Telefon (0 68 41) 1 04 - 81 59
Zimmer 157
H
Telefon (0 68 41) 1 04 - 81 58
Zimmer 156
N bis S
Herr Brengel
Telefon (0 68 41) 1 04 - 80 59
Zimmer 157
T
Telefon (0 68 41) 1 04 - 81 65
Zimmer 156
