Einschulungsuntersuchung
Nach § 8 Abs. 3 des Gesundheitsdienstgesetzes führen die Gesundheitsämter vor der Einschulung flächendeckende ärztliche Einschulungsuntersuchungen durch mit dem Ziel, gesundheitliche Probleme und Behinderungen zu erkennen, die die Teilnahme am Unterricht oder die Schulfähigkeit insgesamt beinträchtigen können. Mögliche medizinische, psychologische, pädagogische oder sonstige Unterstützungsmaßnahmen sowie die Versorgung mit Hilfsmitteln werden im Bedarfsfall mit den Eltern besprochen und vermittelt.
Die Untersuchung erfolgt im Gesundheitsamt oder im Kindergarten. Die Einladung zum Untersuchungstermin erfolgt schriftlich. Mit zugesandt wird ein Fragebogen zum bisherigen Entwicklungsverlauf und zu Erkrankungen des Kindes, der ausgefüllt mit zur Untersuchung gebracht werden sollte. Zusätzlich sollten das Vorsorgebuch und das Impfbuch zur Einschulungsuntersuchung vorgelegt werden.
Untersuchungsumfang:
• Apparativer Seh- und Hörtest,
• Ganzkörperuntersuchung,
• Entwicklungseinschätzung,
mit standardisierten Tests sowie Anamneseerhebung und Beobachtung im Verlauf der Untersuchung,
• Impfberatung,
• Im Bedarfsfall Aushändigung von individuellen Förderempfehlungen,
• Besprechung des Untersuchungsergebnisses mit den Erziehungsberechtigten, im Bedarfsfall – mit deren Einverständnis – auch mit Erzieherinnen und/oder Lehrern,
• Schriftliche schulärztliche Stellungnahme mit schulärztlicher Empfehlung in Bezug auf die Einschulung und Beschreibung von schulisch relevanten Gesundheitsbeeinträchtigungen und/oder Entwicklungsverzögerungen.
Die Entscheidung zur Einschulung trifft der Rektor/die Rektorin der Grundschule in Absprache mit den Erziehungsberechtigten.
Hier finden Sie das Einladungsschreiben mit deme Elternfragebogen zum herunterladen.
